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Persönliche telefonische Beratung für mehr Elterngeldtrick beim zweiten Kind

Du hast Fragen zum Elterngeldtrick?
Unsicher, ob der Trick in deiner Situation funktioniert?
Unklar, ob die Gewerbeanmeldung zu spät kommt oder du die Voraussetzungen für ein aktives Gewerbe erfüllst?
Oder hast du eine Rückfrage von der Elterngeldstelle erhalten und weißt nicht, wie du darauf reagieren sollst?

Für all diese und ähnliche Anliegen bieten wir eine persönliche Telefonberatung an, in der wir individuell auf deinen Fall eingehen. Wir zeigen dir wie du mehr Elterngeld beim zweiten Kind rausholen kannst.

Inhalt:
Elterngeldtrick.de-Paket (E-Book und Tools) inkl. 25 Minuten individuelle Beratung per Telefon

Kosten:
99,90 € inkl. MwSt.

Ablauf:
Beratung über das Buchungsformular verbindlich reservieren und im Anschluss die Zahlung vornehmen. Wir melden uns dann zum vereinbarten Termin bei dir.

Hinweis:
Falls du das E-Book bereits erworben hast, gib uns einfach in der Beratung Bescheid – du erhältst 20 € zurückerstattet.

  


Eine persönliche Beratung kann bei der Optimierung des Elterngeldes für das zweite Kind von unschätzbarem Wert sein. Besonders interessant für viele Eltern ist die Möglichkeit, den Bemessungszeitraum durch die Gründung eines Gewerbes strategisch zu beeinflussen. Gerade wenn zwischen den Kindern ein größerer zeitlicher Abstand – bis zu vier Jahre – liegt, kann die Gründung eines Gewerbes eine entscheidende Rolle dabei spielen, den Bemessungszeitraum anzupassen und so die Elterngeldhöhe deutlich zu steigern. Dieser Blogbeitrag erläutert, wie genau das funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und welche Vorteile eine persönliche Beratung in diesem Kontext bietet.


1. Warum ist der Bemessungszeitraum für das zweite Kind so wichtig?

Das Elterngeld wird grundsätzlich auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Für das zweite Kind kann dies jedoch ein Nachteil sein, wenn die Eltern in dieser Zeit weniger verdient haben, etwa weil sie in Teilzeit gearbeitet oder sich nach dem ersten Kind vorwiegend um die Familie gekümmert haben.

Hier kommt die Möglichkeit ins Spiel, den Bemessungszeitraum gezielt zu verschieben. Durch bestimmte Anpassungen und Anträge kann statt der letzten zwölf Monate vor der Geburt ein früherer Zeitraum für die Berechnung herangezogen werden – in der Regel ein Zeitraum mit einem höheren Einkommen. Eine der effektivsten und oft übersehenen Strategien dazu ist die Gründung eines Gewerbes.

2. Der Einfluss eines Gewerbes auf den Bemessungszeitraum

Viele Eltern wissen nicht, dass die Gründung eines kleinen Gewerbes es ermöglicht, den Bemessungszeitraum zu verschieben und dadurch das Elterngeld für das zweite Kind erheblich zu erhöhen. Die Regelungen des Elterngeldes besagen, dass der Bemessungszeitraum auf die letzten zwölf Monate vor Beginn einer „selbstständigen Tätigkeit“ zurückdatiert werden kann. Das bedeutet: Wenn Eltern ein Gewerbe anmelden und so selbstständig tätig werden, kann für das Elterngeld ein Zeitraum gewählt werden, in dem das Einkommen höher war – was gerade für Eltern, die nach dem ersten Kind in Teilzeit gearbeitet haben, ein erheblicher Vorteil sein kann.

Beispiel:

Ein Elternteil, der nach dem ersten Kind in Teilzeit gearbeitet hat, gründet vier Monate vor der Geburt des zweiten Kindes ein Gewerbe. Durch diesen Schritt kann der Bemessungszeitraum ggf. vor die Geburt des ersten Kindes zurückverlegt werden, als das Einkommen möglicherweise noch höher war. Das bedeutet konkret, dass das Elterngeld für das zweite Kind auf Basis des früheren, höheren Einkommens berechnet wird, was die finanzielle Unterstützung erheblich steigert.

3. Wann ist eine Verschiebung des Bemessungszeitraums besonders sinnvoll?

Eine Verschiebung des Bemessungszeitraums kann besonders vorteilhaft sein, wenn:

  • Das erste Kind schon länger zurückliegt und die Eltern in der Zwischenzeit hauptsächlich in Teilzeit gearbeitet haben.
  • Ein deutlicher Einkommensunterschied zwischen den Zeiträumen vor und nach der Geburt des ersten Kindes besteht. Ein vorheriges höheres Einkommen kann dann zugunsten eines besseren Elterngeldanspruchs herangezogen werden.
  • Mindestens vier Jahre zwischen den Kindern liegen. Auch mit einem größeren zeitlichen Abstand lässt sich durch die Gründung eines Gewerbes der Bemessungszeitraum oft noch verschieben.

Gerade bei einem Abstand von drei bis vier Jahren lohnt es sich, diese Option zu prüfen, da das Einkommen aus der Zeit vor der Geburt des ersten Kindes sonst nicht mehr berücksichtigt würde. Hier kann eine persönliche Beratung den Unterschied machen, indem sie die richtige Vorgehensweise und die konkreten Schritte aufzeigt.

4. Welche Schritte sind notwendig, um ein Gewerbe zu gründen und den Bemessungszeitraum anzupassen?

Eine persönliche Beratung kann Eltern Schritt für Schritt durch den Prozess begleiten und helfen, das Gewerbe korrekt anzumelden und den Anspruch auf Elterngeld optimal zu gestalten. Dabei sind einige Punkte wichtig:

  1. Gewerbeanmeldung: Die Anmeldung eines Kleingewerbes oder eine geringfügige selbstständige Tätigkeit reicht in der Regel bereits aus. Ein Berater kann Eltern hier zeigen, welche Art von Gewerbe sinnvoll ist und wie es formal korrekt angemeldet wird.
  2. Zeitraum der Tätigkeit: Die selbstständige Tätigkeit sollte mindestens für eine kurze Zeit ausgeübt werden, damit der Bemessungszeitraum verschoben werden kann. Die Beratung kann helfen, genau festzulegen, wann das Gewerbe angemeldet und wieder abgemeldet werden sollte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
  3. Dokumentation: Eltern müssen nachweisen können, dass eine selbstständige Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde. Ein Berater kann bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen unterstützen, damit die Anträge erfolgreich sind und das Einkommen korrekt angerechnet wird.

5. Vorteile einer persönlichen Beratung zur Optimierung des Elterngeldes

Die Regelungen rund um das Elterngeld sind komplex, und eine Verschiebung des Bemessungszeitraums mithilfe eines Gewerbes kann für Laien schnell unübersichtlich werden. Eine persönliche Beratung bietet daher entscheidende Vorteile:

  • Individuelle Analyse der Einkommenssituation: Ein Berater kann die Einkommensverhältnisse der Familie vor und nach der Geburt des ersten Kindes analysieren und gezielt prüfen, ob und wie eine Verschiebung des Bemessungszeitraums Vorteile bringt.
  • Optimale Gestaltung des Antrags: Ein erfahrener Berater kennt die Feinheiten der Anträge und hilft dabei, die richtigen Formulare korrekt auszufüllen und alle relevanten Nachweise einzureichen.
  • Klärung steuerlicher und rechtlicher Fragen: Die Gründung eines Gewerbes hat auch steuerliche Implikationen. Ein Berater kann dabei helfen, steuerliche Verpflichtungen und Anforderungen korrekt zu erfüllen und sicherzustellen, dass alle Regelungen eingehalten werden.
  • Langfristige Planung: Gerade wenn ein Abstand von bis zu vier Jahren zwischen den Kindern liegt, kann eine Beratung auch bei der Familienplanung unterstützen, um finanzielle Vorteile über die gesamte Elternzeit hinweg zu optimieren.

6. Weitere Tipps zur Maximierung des Elterngeldes beim zweiten Kind

Zusätzlich zur Verschiebung des Bemessungszeitraums durch die Gewerbeanmeldung gibt es weitere Strategien, die Eltern in der Beratung besprechen können, um das Elterngeld zu maximieren:

  • Elterngeld Plus in Kombination mit Teilzeitarbeit: Für Eltern, die während der zweiten Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, kann das Elterngeld Plus eine attraktive Option sein. Ein Berater kann dabei helfen, eine Balance zwischen Einkommen und Elterngeld Plus zu finden.
  • Partnerschaftsbonus und Wechselmodelle: Wenn beide Elternteile eine flexible Betreuung wünschen, gibt es spezielle Partnerschaftsboni und weitere Modelle zur Aufteilung der Elternzeit. Diese Optionen sind oft kompliziert und erfordern eine genaue Planung, bei der eine Beratung sehr hilfreich sein kann.
  • Prüfung von Berücksichtigungstatbeständen: Hat ein Elternteil im Bezugszeitraum des ersten Kindes Elterngeld oder Mutterschaftsgeld erhalten, können diese Monate unter Umständen ausgeklammert werden. Auch hierzu bietet eine Beratung Klarheit und gibt praktische Tipps.

Fazit

Die persönliche Beratung zur Optimierung des Elterngeldes beim zweiten Kind ist eine wertvolle Unterstützung für Eltern, die mehr aus ihren Ansprüchen herausholen möchten. Die Möglichkeit, den Bemessungszeitraum durch die Gründung eines Gewerbes strategisch zu verschieben, kann eine erhebliche Steigerung des Elterngeldes bewirken – insbesondere dann, wenn mehrere Jahre zwischen den Geburten liegen und das Einkommen in dieser Zeit variiert hat.

Durch eine persönliche Beratung können Eltern sicherstellen, dass sie den Prozess der Gewerbeanmeldung und die Antragsstellung korrekt und rechtssicher gestalten. Ein erfahrener Berater hilft dabei, mögliche Stolperfallen zu vermeiden, und unterstützt die Familie in allen relevanten Schritten, um den größtmöglichen finanziellen Vorteil für die neue Familienphase zu erzielen. So können Eltern mit mehr finanzieller Sicherheit in die Zeit mit dem zweiten Kind starten und gleichzeitig von den vorhandenen staatlichen Unterstützungsangeboten optimal profitieren.