Viele Eltern, die nach der Geburt ihres ersten Kindes in Teilzeit arbeiten, stehen vor einem Dilemma: Wie lässt sich vermeiden, beim zweiten Kind weniger Elterngeld zu erhalten? Ein oft geteilter und als “Elterngeld-Trick” bezeichneter Ansatz kann hier Abhilfe schaffen. Dabei handelt es sich weniger um einen Trick, sondern vielmehr um die geschickte Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Elterngeldberechnung. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen, um Ihnen zu zeigen, wie auch Sie von diesem Wissen profitieren können.
Hintergrund des Elterngeld-Tricks
Der “Elterngeld-Trick” ist ein Begriff, der vor allem durch die wie dieser bekannt wurde. Wir haben schon vielen Eltern geholfen, die gesetzlichen Regelungen rund um die Elterngeldberechnung besser zu verstehen. In diesem Artikel wird erklärt, wie es möglich ist, beim zweiten Kind das Elterngeld zu maximieren, indem der sogenannte Bemessungszeitraum clever verschoben wird.
Der Trick basiert auf einer bewussten Verschiebung des Bemessungszeitraums – also jener Zeit, die zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Das Ziel dabei ist es, ein Jahr als Bemessungsgrundlage zu wählen, in dem Sie ein höheres Einkommen hatten, am besten vor der Geburt des ersten Kindes.
Elterngeld – So wird es normalerweise berechnet
Elterngeld wird in der Regel basierend auf dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes berechnet. Dabei gilt Folgendes:
Für Angestellte: Die 12 Monate vor dem Mutterschutz werden betrachtet. In dieser Zeit sollte das Einkommen möglichst hoch sein, um das maximale Elterngeld (bis zu 1.800 Euro) zu erhalten.
Für Selbstständige: Hier wird das Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt als Grundlage genommen. Falls ein Kind im Juli geboren wird, gilt somit das gesamte vorangegangene Kalenderjahr als Bemessungsgrundlage.
Wenn Eltern nach der Geburt ihres ersten Kindes in Teilzeit arbeiten, verringert sich jedoch meist das Einkommen, wodurch sich auch das Elterngeld beim zweiten Kind reduziert. Genau hier setzt der Elterngeld-Trick an.
Der Elterngeld-Trick im Detail
Der Schlüssel zum “Elterngeld-Trick” liegt darin, den Bemessungszeitraum in die Vergangenheit zu verschieben, und zwar in eine Phase, in der das Einkommen höher war. Dies ist vor allem dann relevant, wenn zwischen dem ersten und zweiten Kind nur ein kurzer Zeitraum liegt und die Eltern in der Zwischenzeit ihr Einkommen reduziert haben.
Es gibt verschiedene Bedingungen, unter denen dieser Trick angewendet werden kann:
Selbstständigkeit: Wenn Sie selbstständig sind oder über sogenannte Mischeinkünfte verfügen (eine Kombination aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit), können Sie den Bemessungszeitraum verschieben.
Verschiebetatbestand: Sie können den Bemessungszeitraum weiter in die Vergangenheit verschieben, wenn während des ursprünglichen Zeitraums bereits Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind gezahlt wurde oder Sie sich im Mutterschutz befanden. In diesem Fall können Sie bis zu zwei Jahre ausklammern.
Beispiel:
Wenn Ihr erstes Kind im Jahr 2018 geboren wurde und Sie 2020 erneut schwanger werden, könnte das Kalenderjahr 2017 als Bemessungsgrundlage für das zweite Kind herangezogen werden. Wenn Sie 2017 noch Vollzeit gearbeitet haben, kann dies zu einem deutlich höheren Elterngeld führen.
Anwendung des Tricks: Ein Beispiel
Die Autorin dieses Artikels gibt ein persönliches Beispiel, wie sie den Elterngeld-Trick erfolgreich angewendet hat. Ihr erstes Kind wurde 2018 geboren, das zweite folgte im Jahr 2020. Dank der Regelungen zur Verschiebung des Bemessungszeitraums konnte sie das Jahr 2017, in dem sie noch Vollzeit angestellt war, als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind verwenden. Dadurch erhielt sie trotz Teilzeitarbeit nach der Geburt des ersten Kindes ein höheres Elterngeld.
Voraussetzungen und wichtige Hinweise
Damit der Elterngeld-Trick erfolgreich angewendet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Selbstständigkeit oder Mischeinkünfte: Sie müssen entweder selbstständig sein oder sowohl Einkünfte aus selbstständiger als auch unselbstständiger Arbeit beziehen.
Verschiebetatbestand: Der Bemessungszeitraum kann nur verschoben werden, wenn während des ursprünglichen Bemessungszeitraums Elterngeld für ein Geschwisterkind gezahlt wurde oder Sie sich im Mutterschutz befanden.
Zeitliche Grenzen: Zwischen der Geburt des ersten und zweiten Kindes dürfen maximal zwei Jahreswechsel liegen. In Ausnahmefällen sind auch drei Jahreswechsel möglich, je nach Zeitpunkt der Geburt und des Mutterschutzes.
Es ist wichtig, die individuellen Daten, wie den errechneten Geburtstermin und den Beginn des Mutterschutzes, genau zu berücksichtigen. Dies kann von Fall zu Fall variieren, und es empfiehlt sich, einen Elterngeldberater oder Steuerberater hinzuzuziehen.
Fallstricke und Risiken
Der Elterngeld-Trick funktioniert nicht in allen Fällen und kann unter bestimmten Umständen sogar zu Nachteilen führen. Insbesondere wenn das Einkommen im Jahr vor der Geburt des zweiten Kindes höher war als in den Jahren davor, könnte die Verschiebung des Bemessungszeitraums finanziell nachteilig sein. Auch sollten Eltern sicherstellen, dass ihre selbstständige Tätigkeit vom Finanzamt als solche anerkannt wird, da ansonsten das Elterngeld nach den Regelungen für Angestellte berechnet wird.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Elterngeldstelle den Gewinn und nicht den Umsatz als Grundlage für die Berechnung heranzieht. Das bedeutet, dass der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit genau prognostiziert werden muss, da dieser das Elterngeld beeinflussen kann.
Wie Sie den Elterngeld-Trick anwenden können
Wenn Sie überlegen, den Elterngeld-Trick anzuwenden, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Selbstständigkeit prüfen: Melden Sie ein Kleingewerbe an oder prüfen Sie, ob Sie bereits als selbstständig gelten.
Einnahmen und Ausgaben erfassen: Führen Sie genau Buch über Ihre Einnahmen und Ausgaben, da der Gewinn für die Elterngeldberechnung entscheidend ist.
Bemessungszeitraum verschieben: Überlegen Sie, ob Sie den Bemessungszeitraum in die Vergangenheit verschieben können, um ein höheres Einkommen als Grundlage zu nutzen.
Individuelle Beratung: Sprechen Sie mit einem Elterngeldexperten oder Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie den Elterngeld-Trick korrekt anwenden.
Fazit
Der “Elterngeld-Trick” bietet eine legale Möglichkeit, beim zweiten Kind mehr Elterngeld zu erhalten, indem der Bemessungszeitraum geschickt verschoben wird. Vor allem Eltern, die nach der Geburt des ersten Kindes in Teilzeit arbeiten, können von diesem Ansatz profitieren. Da die Berechnung des Elterngeldes jedoch von verschiedenen Faktoren abhängt, ist es ratsam, sich individuell beraten zu lassen und den genauen Ablauf sorgfältig zu planen. Eltern, die sich gut vorbereiten und die gesetzlichen Möglichkeiten optimal nutzen, können auf diese Weise eine finanzielle Entlastung erzielen und sich auf die Geburt des zweiten Kindes freuen.