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Trick: Beim 2. Kind genauso viel Elterngeld wie beim 1. Kind

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Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in der Zeit nach der Geburt eines Kindes. In vielen Fällen erhalten Eltern beim zweiten Kind jedoch weniger Elterngeld, da sich der Bemessungszeitraum verändert. Doch es gibt einen legalen Trick, mit dem Eltern beim zweiten Kind genauso viel Elterngeld erhalten können wie beim ersten – mithilfe einer gezielten Gewerbeanmeldung.

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Was ist der Bemessungszeitraum für Elterngeld?

Der Bemessungszeitraum umfasst in der Regel die 12 Monate vor dem Monat der Geburt – bzw. vor dem Mutterschutzbeginn. Dieses Einkommen bildet die Grundlage für die Elterngeldberechnung. Leider spiegelt dieser Zeitraum oft nicht mehr das volle Einkommen wider, das Eltern vor dem ersten Kind verdient haben – z. B. durch Teilzeit, Elternzeit oder andere Einkommenseinbußen.

Der Trick: Gewerbeanmeldung als Lösung

Hier kommt der sogenannte Verschiebetatbestand ins Spiel. Wenn du zwischen den Kindern ein Gewerbe anmeldest – auch ein Kleingewerbe – kann sich der Bemessungszeitraum für das zweite Elterngeld auf ein früheres Kalenderjahr verschieben. Das ist dann besonders hilfreich, wenn dein Einkommen vor dem ersten Kind deutlich höher war als danach. 

Wie funktioniert das genau?

Mit der Anmeldung eines Gewerbes entsteht ein Verschiebetatbestand nach § 2b BEEG. Dadurch wird die übliche Einkommensberechnung unterbrochen und auf das Kalenderjahr vor der Geburt des ersten Kindes verschoben – also auf die Zeit, in der du voraussichtlich noch in Vollzeit tätig warst.

Dieser Effekt kann sich lohnen: Statt auf das reduzierte Einkommen im zweiten Bemessungszeitraum zurückzugreifen, wird das Elterngeld auf Basis deines „alten“ Einkommens berechnet.

Was solltest du beachten?

✅ Das Gewerbe muss vor Geburt des zweiten Kindes angemeldet werden.
✅ Es sollte eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein – z. B. durch eine einfache Dienstleistung oder ein digitales Produkt.
✅ Es ist empfehlenswert, eine professionelle Elterngeldberatung in Anspruch zu nehmen.

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Fazit

Mit der richtigen Strategie – etwa durch eine gezielte Gewerbeanmeldung – kannst du beim zweiten Kind genauso viel Elterngeld erhalten wie beim ersten. Dieser Trick ist legal, effektiv und wird im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt. Wer sich rechtzeitig informiert, kann viele tausend Euro mehr Elterngeld erhalten.

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