Die Geburt eines zweiten Kindes ist für viele Eltern eine wunderbare Bereicherung und gleichzeitig eine finanzielle Herausforderung. Daher ist es verständlich, dass Eltern nach Wegen suchen, um das Elterngeld für die zweite Elternzeit zu maximieren. Eine Möglichkeit, die oft diskutiert wird, ist die Anmeldung eines Gewerbes, um dadurch das Elterngeld zu erhöhen. In diesem Beitrag schauen wir uns genauer an, was Eltern ab 2025 in Bezug auf das Elterngeld beachten müssen und wie eine Gewerbeanmeldung eventuell helfen könnte – oder eben auch nicht.
1. Die Elterngeldregelungen für das zweite Kind ab 2025
Grundsätzlich basiert die Höhe des Elterngeldes auf dem Einkommen, das die Eltern in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes erzielt haben. Das Elterngeld beträgt dabei zwischen 65 % und 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens, wobei ein monatlicher Höchstbetrag von 1.800 Euro und ein Mindestbetrag von 300 Euro vorgesehen ist.
Änderungen ab 2025: Es gibt Pläne, das Elterngeld in Deutschland zu reformieren. Das Ziel ist, das Elterngeld für Familien mit mehreren Kindern zu stärken, vor allem dann, wenn die Geschwisterkinder nur einen kleinen Altersunterschied haben. Es gibt verschiedene Ideen, wie das konkret aussehen könnte, beispielsweise durch höhere Elterngeldbeträge oder verlängerte Bezugszeiten, aber genaue Details stehen oft noch aus.
2. Wie kann ein Gewerbe das Elterngeld beeinflussen?
Einige Eltern überlegen, ein Gewerbe anzumelden, um so möglicherweise das Einkommen vor der Geburt zu beeinflussen. Dies könnte theoretisch dann Sinn machen, wenn:
- die Einnahmen aus dem Gewerbe das durchschnittliche Monatseinkommen erhöhen und somit die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld anheben,
- das Gewerbe steuerlich relevante Ausgaben zulässt, was das Nettoeinkommen positiv beeinflussen könnte,
- Eltern durch das Gewerbe mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit und beim Einkommen haben.
Allerdings sollte man diesen Ansatz mit Vorsicht angehen. Wer über ein Gewerbe Einkommen generiert, das zu sehr schwankt oder nur in geringem Umfang erzielt wird, könnte bei der Berechnung des Elterngeldes sogar Nachteile erfahren. Hier sind die individuellen Steuer- und Einkommensstrukturen wichtig, die durch einen Steuerberater oder eine spezialisierte Beratung genau geklärt werden sollten.
3. Elterngeld und selbstständige Tätigkeit – was gilt?
Das Elterngeld wird grundsätzlich aus dem Einkommen vor der Geburt berechnet. In die Berechnung fließen sowohl angestelltes als auch selbstständiges Einkommen ein. Dabei wird allerdings nicht der Bruttogewinn herangezogen, sondern der steuerliche Gewinn, also das Einkommen nach Abzug der Betriebsausgaben. Je nachdem, welche Einkünfte das Gewerbe erwirtschaftet, kann das den durchschnittlichen monatlichen Gewinn steigern – oder eben auch nicht.
Für Eltern, die bereits vor der Geburt eines ersten Kindes ein Gewerbe angemeldet haben, wäre der Einfluss eines zweiten Gewerbes oder einer Erweiterung des bestehenden Gewerbes zu klären. Manche Eltern überlegen auch, ein Gewerbe speziell zwischen den Geburten anzumelden, um die Einkommensgrundlage für das Elterngeld des zweiten Kindes zu erhöhen. Ob das tatsächlich einen positiven Effekt auf die Berechnung des Elterngeldes hat, hängt stark von den individuellen Einkommensverhältnissen ab.
4. Risiken und Nachteile eines „Tricks“ mit der Gewerbeanmeldung
Das gezielte Anmelden eines Gewerbes, um das Elterngeld zu maximieren, birgt jedoch Risiken:
- Behördliche Prüfungen: Die Elterngeldstellen können insbesondere bei plötzlichen Einkommensveränderungen skeptisch sein und genau prüfen, ob die Anmeldung des Gewerbes tatsächlich einen wirtschaftlichen Zweck erfüllt oder ob es vorwiegend auf die Optimierung des Elterngeldes abzielt. Manipulationsversuche können im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Elterngeld gekürzt oder zurückgefordert wird.
- Kosten und Verpflichtungen: Ein Gewerbe bringt Pflichten mit sich, etwa die Gewerbesteueranmeldung, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteueranmeldungen und möglicherweise eine höhere steuerliche Belastung durch die zusätzliche Einkommensquelle. Die Kosten für Steuerberatung und mögliche Steuerzahlungen können den potenziellen Elterngeldvorteil schnell aufheben.
- Zeitaufwand: Ein Gewerbe zu betreiben, auch im kleinen Umfang, erfordert Zeit und Energie. Gerade während der Schwangerschaft und in der frühen Phase mit einem Neugeborenen kann dies für viele Eltern zusätzlichen Stress bedeuten.
5. Empfehlungen für Eltern: Alternativen prüfen und Beratung nutzen
Bevor Eltern sich für die Anmeldung eines Gewerbes entscheiden, um ihr Elterngeld zu erhöhen, sollten sie gut abwägen, ob die Maßnahme wirklich einen finanziellen Vorteil bringt. Ein professionelles Beratungsgespräch bei einem Steuerberater oder einer Elterngeldstelle kann helfen, die individuelle Situation realistisch einzuschätzen und zu prüfen, ob es wirklich einen finanziellen Vorteil gibt.
Alternativen zur Gewerbeanmeldung könnten sein:
- Teilzeitjob oder Nebenbeschäftigung: Eine zusätzliche Beschäftigung kann ebenfalls die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld beeinflussen, ohne die formellen Verpflichtungen eines Gewerbes.
- Steuerliche Optimierungen: Vor allem in der Schwangerschaft und Elternzeit können gezielte steuerliche Maßnahmen wie das Sammeln von Werbungskosten oder Abschreibungen helfen, das Nettoeinkommen und somit die Elterngeldberechnungsgrundlage zu beeinflussen.
Fazit
Das Thema Elterngeld ist komplex und jede Familie hat andere Einkommensstrukturen und Bedürfnisse. Die Anmeldung eines Gewerbes kann für einige Eltern eine Option sein, um das Einkommen und damit das Elterngeld zu erhöhen. Allerdings birgt dieser „Trick“ auch Risiken und sollte gut überlegt sein. Eltern, die diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, sollten unbedingt eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen und prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung tatsächlich eine sinnvolle und nachhaltige Entscheidung darstellt.